Am 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten.
Bisher mussten Unternehmen wenig tun, um ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt zu wissen. Geschäftsführer mussten lediglich einen Geheimhaltungswillen haben.
Nach der neuen gesetzlichen Definition sind nur noch die Informationen Geschäftsgeheimnisse, die durch angemessene
geschützt werden.
Ihre Geschäftsgeheimnisse sind die „DNA“ Ihres Unternehmens. Egal ob Kundendaten, Bilanzen, Daten über Zulieferer, Kalkulationen, Prototypen, Pläne, Strategien, Rezepturen, Algorithmen, Source Codes, o.ä. - insbesondere in der modernen Wissens- und Datenwirtschaft müssen diese Informationen gegen die Weitergabe durch Mitarbeiter oder Dritte besonders geschützt werden. Wir entwickeln Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schutzmaßnahmen, begleitet von einem Schutzkonzept.
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Es geht um Millionen, trügerische Sicherheit und das große Geheimnis